Klage eines Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.
Mit welch eigenwilligen Sachverhalten sich teils auch Obergerichte auseinandersetzen müssen verdeutlicht dieser Fall.
In gleich vier Gemeinden kandidierte ein Mann aus Baden-Württemberg für das Amt des Bürgermeisters. Als Bürgermeisterkandidat wurde er von einem regionalen Zeitungsverlag zu Podiumsdiskussionen eingeladen. Dort trat er gewandet in einen Königsmantel auf. Für seine „Auftritte“ verlangte er von dem Zeitungsverlag „Künstlergagen“ von zusammen 300.000 €. Er sei mehr als Unterhaltungskünstler denn als Bürgermeisterkandidat aufgetreten. Deshalb stehe ihm für seine Inszenierung eine Gage zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart vermochte jedoch, wie auch schon die Vorinstanz, keine Rechtsgrundlage für das Begehren des Bürgermeisterkandidatenkünstlers zu erkennen und wies die Klage mit Urteil vom 24.6.2020, Az. 4 U 561/19, als unbegründet ab. Wer hätte das gedacht?! Ein seltsamer Fall, wie wir meinen.
*Advertising: Please note that this website is purely an advertising site and not an online shop. You cannot conclude any purchase contracts for the items shown or contracts for the services offered via this site, nor can you take advantage of any personal advice on this. This page will take you to the relevant providers or their online shops. You can only conclude sales contracts or contracts with the respective provider in the respective online shop.
Lawyer Stefan Hermann Schuster, Taurus Law Firm, Mainzer Landstraße 351-353, 60326 Frankfurt,
Tel 069 6540 3353, Fax 069 2475 7687, Mobil 0160 9254 7687, info@tauruskanzlei.com, www.tauruskanzlei.com