Das Landgericht Limburg an der Lahn hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 28.6.2021 ein Krankenhaus wegen einer folgenschweren Falschbehandlung eines Kindes zu einem Schmerzensgeld von 1 Million € und dem Ersatz aller weiteren gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet.
Die Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes ist bemerkenswert, da deutsche Gerichte bei der Ausurteilung von Schmerzensgeld traditionell zurückhaltend sind.
Hintergrund: Das damals einjährige Kind wurde im Jahr 2011 in dem Krankenhaus wegen einer Infektion behandelt. Nicht nur die Behandlung mit Arzneimitteln – das Kind hatte kurz zuvor gegessen und verschluckte sich an Speiseresten - sondern auch die darauffolgende Notbehandlung seien fehlerhaft und in der durchgeführten Art und Weise sogar schädlich gewesen. Seitdem leide das Kind an erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen und an Epilepsie. Ein auch nur annähernd normales Leben sei ihm infolge des Verschuldens des Krankenhauspersonals nicht mehr möglich.
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